Findling Boutique

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir nehmen Ihre moderne Herren- , Damen- und Kinderkleidung, Babyausstattung sowie Freizeit- und Sportbekleidung (in gutem Zustand, gewaschen oder gereinigt), Computerzubehör, PC-Spiele, Bücher oder CD´s in Kommission.

Der Ankauf von Textilien erfolgt saisonbedingt. Für größere Positionen bitten wir um Terminvereinbarung.

Weiter bieten wir Ihnen auch einen persönlichen Abholservice bei größeren Mengen (z.B. wenn Sie Ihre Winter- oder Sommergarderobe aussortieren).

Die Preisbildung wird mit Ihnen persönlich vereinbart. Bei Verkauf Ihrer Ware entsteht eine Kommissionsgebühr von 50% des erzielten Verkaufspreises.

Ihre Kommissionsware bieten wir mit Datum der Übernahme 8 Wochen zum Verkauf an.

Je nach Situation und Zweckmäßigkeit kann der Preis Ihrer Kommissionsware eigenständig um 20% durch den Kommissionär reduziert werden, um den Verkauf während des Kommissionszeitraumes weitestgehend sicher zu stellen.

Weitere Preissenkungen sind ausgeschlossen bzw. können nur in Absprache mit dem Kommittenten erfolgen.

Nach Ablauf der Kommissionsfrist von 8 Wochen bitten wir um unaufgeforderte Abholung der Kommissionsware durch den Kommittenten, da keine umfassenden Lagermöglichkeiten gegeben sind. Bei Nichtabholung innerhalb von 10 Werktagen nach Fristablauf gehen wir davon aus, daß der Kommittent an einer Rückführung seiner Kommissionsware nicht mehr interessiert ist. In diesem Fall gilt als vertraglich vereinbart, daß eine kostenlose weitere Verwendung der Kommissionsware durch den Kommissionär festgelegt werden kann, wie z.B. der Zuführung für gemeinnützige Zwecke, kirchliche Sozialverbände bzw. Entsorgung.

Eine Gebührenerhebung durch den Kommissionär für die Aufwendung diesbezüglicher Maßnahmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Verkaufserlös wird noch 8 Monate nach Ablauf des Vertrages (incl. abgesprochener und schriftlich festgehaltener Verlängerungen) vorgehalten. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch des Verkaufserlöses für den Kommittenten.

Jeder Diebstahl von Kommissionsware kommt grundsätzlich zur polizeilichen Anzeige. Es wird jedoch keine Haftung bei Diebstahl bzw. Beschädigung der Kommissionsware übernommen.

Ware, welche nicht innerhalb unseres Angebotsspektrums liegt, kann auch in Absprache mit uns kommissioniert werden.

Berlin, den 15.04.2006